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Autoparkierung

Autoparkierung im Winter und private Schneeräumung

1.   Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert sind, erschweren die Winterdienstarbeiten (pfaden, sanden und salzen). Es besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseite geschobene Schneemassen beschädigt werden könnten. Die Gemeinde lehnt, gestützt auf Art. 20 Abs. 3 der eidgenössischen Strassenverkehrsordnung, die Haftpflicht für solche Schäden vollumfänglich ab.

 

2.     Das Deponieren von Schnee auf Strassen und Trottoirs behindert den Verkehr, beziehungsweise die

       Fussgänger, und ist zu unterlassen.

 

3.   Wenn parkierte Autos den Durchgang des Schneepfluges behindern, kann das Bauamt die Schneeräumung nicht gewährleisten.

 

BAUVERWALTUNG DOTTIKON

 

 


Reduzierter Winderdienst

 

Auch in diesem Winter gilt auf den Strassen und Plätzen im ganzen Gemeindegebiet ein  "reduzierter Winterdienst".

Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen Strassen, Fusswegen und öffentlichen Parkplätzen. Aus Gründen der Sicherheit werden in 1. Priorität die Trottoirs, Bushaltestellen, Kreuzungen und Steilstrecken in den Quartieren schwarz geräumt, d.h. gesalzen.

 

Salz wird umweltgerecht gestreut:

so viel wie nötig - so wenig wie möglich!

 

Wir bitten die Strassenbenützer, sich während den Wintermonaten den veränderten Verhältnissen anzupassen.

 

BAUVERWALTUNG DOTTIKON

 

 


Sanierung Bahnhofstrasse

 

Bauarbeiten beginnen am 14. November 2011


Am Montag, 14. November 2011, beginnen die Bauarbeiten an der Bahnhofstrasse Dottikon.

Das Projekt umfasst die Sanierung der Kantonsstrasse von der alten Bruggerstrasse bis zur Neuquartierstrasse sowie die Erneuerung von Kanalisations- und Werkleitungen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende 2012.

In diesem Jahr erfolgen Vorbereitungsarbeiten im Bereich Knoten Plattenstrasse / Egelmoos sowie bei der alten Bruggerstrasse. Es ist vor allem mit Behinderungen im Bereich der Einmündung Plattenstrasse zu rechnen, da die Kanalisation und die Wasserleitung vom Birkenweg bis in die Bahnhofstrasse neu erstellt werden müssen. Die Einmündung Plattenstrasse muss deshalb für den Verkehr teilweise komplett gesperrt werden. Es wird eine Umleitung über den Birkenweg und die alte Bruggerstrasse signalisiert.

 

Über den Ablauf der weiteren Arbeiten und Verkehrseinschränkungen werden wir in einer späteren Ausgabe   des Generalanzeigers informieren. Wir bitten die Anwohner und Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für diese notwendigen Bauarbeiten.

 

Bauleitung: CES Bauingenieur AG, Aarau

BAUVERWALTUNG DOTTIKON

 


Grünabfuhr
Mittwoch, 1. Februar 2012
ab 07.00 Uhr

Die kompostierbaren Abfälle (keine Speisereste) sind in grünen Kunststoffcontainern oder gebündelt bereit­zustellen.
Die Maximalmasse der Einzelbün­del betragen: 120 cm Länge / 50 cm Durchmesser und 25 kg.

Bitte beachten:
Bei Frost sind die Container am Vorabend der Abfuhr in einen ge­heizten Raum (Werkstatt, Garage, Keller) zu stellen. Sie können so besser geleert werden. Vielen Dank.

 

BAUVERWALTUNG DOTTIKON

 

 


 Grünabfuhr

Mittwoch, 7. März 2012
ab 07.00 Uhr

 

Die kompostierbaren Abfälle (keine Speisereste) sind in grünen Kunststoffcontainern oder gebündelt bereit­zustellen.
Die Maximalmasse der Einzelbün­del betragen: 120 cm Länge / 50 cm Durchmesser und 25 kg.

Bitte beachten:
Bei Frost sind die Container am Vorabend der Abfuhr in einen ge­heizten Raum (Werkstatt, Garage, Keller) zu stellen. Sie können so besser geleert werden. Vielen Dank.

BAUVERWALTUNG DOTTIKON

 

 


Baugesuch

Bauherrschaft
AEW Energie AG

Obere Vorstadt 40
5001 Aarau

Grundeigentümer
Einwohnergemeide Dottikon

Bahnhofstrasse 23
5605 Dottikon

Bauobjekt
Photovoltaikanlage auf dem

Turnhallendach Risi

Ortslage
Parzelle Nr. 71, Assek. Nr. 720

Ammerswilerstrasse 4, 5605 Dottikon

Die Gesuchsunterlagen liegen zusammen mit allfälligen Gesuchen für kantonale oder eidgenössische Teilbewilligungen vom 23.12.2011 bis 27.01.2012 bei der Bauverwaltung Dottikon öffentlich auf.
Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse geltend machen kann, kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Bauvorhaben einreichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.


GEMEINDERAT DOTTIKON

 


Baugesuch

Bauherrschaft
Frank Bagehorn und
Martina Fischer Bagehorn
Bergstrasse 10
5605 Dottikon

Grundeigentümer
Kurt Fischer
Waldhofstrasse 10
5605 Dottikon

Bauobjekt
Einfamilienhaus (Minergie) mit Carport

Ortslage
Parzelle Nr. 1612
Waldhofstrasse, 5605 Dottikon

Die Gesuchsunterlagen liegen zusammen mit allfälligen Gesuchen für kantonale oder eidgenössische Teilbewilligungen vom 23.12.2011 bis 27.01.2012 bei der Bauverwaltung Dottikon öffentlich auf.
Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse geltend machen kann, kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Bauvorhaben einreichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.


GEMEINDERAT DOTTIKON