| Beim Sektionschef erhalten Sie Auskunft über Militär-angelegenheiten. Er ist zuständig für die An- und Abmeldung von Militärdienstpflichtigen. Ausserdem werden hier die Stellungspflichtigen erfasst.
Bei Zuzug oder Wegzug haben sich Dienstspflichtige innert 8 Tagen beim Sektionschef schriftlich oder persönlich an- bzw. abmelden. Dabei ist das Dienstbüchlein abzugeben. |