Es herrscht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5)Weiterführende Informationen https://www.ag.ch/de/aktuelles/medienportal/medienmitteilung/medienmitteilungen/mediendetails_146244.jsp
Die Wetteraussichten für die kommenden Tage deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Die Verantwortlichen des Teilstabs Waldbrandgefahr des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben deshalb beschlossen, die Gefahrenstufe auf die Stufe 4 "gross" zu erhöhen. Somit erlässt die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) ab Dienstag, 28. Juli 2020, 16 Uhr für das ganze Gebiet des Kantons Aargau ein Feuerverbot in Wäldern und im Abstand von 50 Metern zu Waldrändern. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und Waldrändern Vorsicht mit Grillfeuer in Siedlungsgebieten Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt dieses Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten. Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
Höhenfeuer und Feuerwerk am 1. August Höhen- und 1.-August-Feuer können mit Abstand zum Waldrand und entsprechenden Sicherheitsmassnahmen nach Absprache mit dem Gemeinderat durchgeführt werden. Im Wald und an Waldrändern ist das Abfeuern von Feuerwerk (Raketen, Vulkane und so weiter) nicht erlaubt. Hier gilt es, einen Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand und die auf den Produkten vermerkten Sicherheitsabstände zu brennbaren Objekten (wie trockene Felder, Wald, Häuser) strikte einzuhalten. Datum der Neuigkeit 29. Juli 2020
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