Vor zwei Wochen haben Sie per Medienmitteilung vom Kantonalen Sozialdienst (KSD) erfahren, dass ab Juli 2024 die geschützte Sanitätshilfestelle (GSS) als Flüchtlingsunterkunft für bis zu 150 Personen in Betrieb genommen wird.

Einige Einwohnerinnen und Einwohner gelangten in den vergangenen Tagen mit verschiedenen Fragen an den Gemeinderat. Der Gemeinderat möchte zusammen mit dem Kantonalen Sozialdienst diese Fragen beantworten, um Transparenz und Informationssicherheit zu schaffen:

 

Seit wann weiss der Gemeinderat, dass die GSS in Dottikon als temporäre Notunterkunft für Flüchtlinge in Betrieb genommen wird?

Im Sommer 2023 besichtigte der zuständige Regierungsrat die Zivilschutzanlagen verschiedener Gemeinden im Kanton. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Gemeinderat Dottikon zum ersten Mal über die Möglichkeit informiert, dass die GSS in Dottikon als Unterkunft für Flüchtlinge in Betrieb genommen werden könnte. Die GSS Dottikon sollte bei Bedarf – das heisst wenn die regulären Unterkünfte voll sind – in der Phase 3 der Eventualplanung des kantonalen Ukraine-Stabs in Betrieb genommen werden.

Am 6. März 2024 hat auf Einladung des Teilstabes «militärische und ZS-Unterkünfte» ein erstes Treffen zwischen Gemeinderat und Kantonsvertretern stattgefunden. Anlässlich dieser Sitzung hat der KSD den Gemeinderat in Kenntnis gesetzt, dass die GSS in Dottikon aktiviert werden könnte. Am 11. März 2024 hat der KSD den Gemeinderat informiert, dass die GSS in Dottikon definitiv aktiviert werden muss, sonst wäre im Sommer 2024 die gesetzliche Aufnahmepflicht des Kantons nicht mehr gewährleistet. Am 25. März 2024 hat die erste Besichtigung zur Umsetzung mit allen beteiligten Kräften vor Ort stattgefunden.

Am 28. März 2024 hat der KSD in Absprache mit dem Gemeinderat die Bevölkerung von Dottikon und die Öffentlichkeit via Medienmitteilung über die Inbetriebnahme der GSS als Notunterkunft informiert. Die direkten Anwohnerinnen und Anwohner hat der KSD am Vortag über die Entwicklung in Kenntnis gesetzt.

 

Wieso hat sich der Gemeinderat nicht gegen die Inbetriebnahme der Unterkunft gewehrt?

Der Gemeinderat verfügt nicht über die Kompetenz zu entscheiden, ob die GSS in Dottikon als temporäre Notunterkunft in Betrieb genommen wird oder nicht. Sich gegen die Inbetriebnahme der temporären Notunterkunft in Dottikon zu wehren hätte keine Chance gehabt – der kantonale Sozialdienst hätte in Ausübung des Notrechts die GSS dennoch in Betrieb genommen. Man muss auch bedenken, dass viele Geflüchtete, die in Dottikon untergebracht werden, im nächsten Schritt einer Aargauer Gemeinde zugeteilt werden müssen. Wenn in Dottikon keine Notunterkunft betrieben wird, bekäme Dottikon weitere Flüchtlinge zugeteilt und die Gemeinde müsste selbst entsprechend Wohnraum erschliessen. Mit der Eröffnung der temporären Notunterkunft wird Dottikon voraussichtlich keine zusätzlichen Flüchtlinge mehr aufnehmen müssen. Der Gemeinderat ist deshalb zum Schluss gekommen, sich nicht gegen die Betriebsaufnahme der Notunterkunft zu wehren.

 

In der Medienmitteilung vom 28. März 2024 stand, dass die Flüchtlinge mit Catering verpflegt werden. Können die Flüchtlinge nicht selbst kochen?

Der Kantonale Sozialdienst als Betreiber der Anlage organisiert externe Essenslieferungen mit einem zivilen Partner. Gegenebenfalls können auch lokale Partner berücksichtigt werden. Dies ist nötig, weil sich die Anlage nicht für das individuelle Kochen von bis zu 150 Personen eignet.

 

Was passiert, wenn die GSS wegen eines Notfalls plötzlich von der eigenen Bevölkerung gebraucht wird?

Die geschützte Sanitätshilfestelle (GSS) ist nicht Teil der Schutzraumplanung, sondern dient als geschützte Betreuungsstelle für schutzsuchende oder verletzte Personen. Für Schutzräume und auch für die GSS gibt es für die Inbetriebnahme eine gesetzliche Vorlaufszeit von fünf Tagen. Die Nutzung als temporäre Notunterkunft entspricht dem Zweck einer GSS (Betreuung von Schutzsuchenden). Bei einem zweiten, gleichzeitigen Ereignis (neben der aktuellen Notlage im Asylwesen) müsste situativ entschieden werden, welche Massnahmen (wie z. B. die Räumung der GSS) nötig sind. In diesem Fall würden die Personen umplatziert.

 

Was wird für die Sicherheit der Bevölkerung getan?

Aus Erfahrung mit den bisherigen fünf Notunterkünften sind keine Sicherheitsprobleme für Dottikon zu erwarten. Wenn aber Probleme entstünden, hat der KSD dem Gemeinderat zugesichert, dass Massnahmen ergriffen werden. Dazu gehören zum Beispiel Umplatzierungen von Personen.

Die temporäre Notunterkunft in Dottikon verfügt, wie die regulären kantonalen Unterkünfte, über eine Sicherheits- und Betriebskonzept. Dieses wurde auf die Unterkunft in Dottikon angepasst. Durch eine schrittweise Belegung wird dem Betreuungsteam die Möglichkeit gegeben, das Konzept im anlaufenden Betrieb zu optimieren und Rückmeldungen des Gemeinderats oder aus der Bevölkerung einfliessen zu lassen. Der operative Betrieb der Anlage wird von der Securitas sichergestellt. Es werden mindestens drei Personen der Securitas permanent auf der GSS stationiert sein. Diese stellen z. B. auch eine Zugangskontrolle sicher. Zudem hat der Gemeinderat Dottikon eine «No-go» Zone für die Geflüchteten ausgeschieden, welche sich über das gesamte Schulareal Risi erstreckt. Weitere Massnahmen können bei Bedarf zusätzlich ergriffen werden. Die Regionalpolizei Wohlen und die Kantonspolizei stehen eng im Kontakt mit dem Kantonalen Sozialdienst und sind mit dem Sicherheitsdispositv der Unterkunft vertraut.

Der Gemeinderat hat den Bünzpark zum jetzigen Zeitpunkt bewusst nicht in die «No-go» Zone eingeschlossen. Es soll weiterhin möglich sein, dass alle Menschen, die in Dottikon leben, diesen Park gemeinsam geniessen und als Begegnungsraum nutzen können. Es gelten für alle die gleichen Regeln und Vorschriften, insbesondere das Polizeireglement.

 

Wo werden die beiden Aussencontainer aufgestellt und reicht das für 150 Personen?

Die zwei Container werden übereinander auf dem Velo-Parkplatz neben dem Eingang zur GSS aufgestellt. Direkt davor werden zwei Parkplätze für den Betrieb der Anlage freigehalten. Es werden keine weiteren Flächen zwischen Alterswohnheim und Posthof für den Betrieb der Unterkunft in Anspruch genommen. Weitere Parkplätze, die allenfalls für das Betreuungsteam nötig sind, werden auf dem Parkplatz beim Risi eingerichtet.

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Verkehrssituation vor dem Coop und dem Denner schon heute schwierig ist und dass sich die Fahrzeuge zu Stosszeiten bis auf die Bahnhofstrasse stauen, weil alle direkt vor dem Laden parkieren wollen. Der Betrieb der unterirdischen Notunterkunft sollte diese Problematik nicht wesentlich verschlechtern. Die Bevölkerung wird gebeten vermehrt auch die freien Parkfelder auf dem Parkdeck hinter dem Coop zu verwenden, so dass der Rückstau gering ist.

Der Zugang zur Notunterkunft erfolgt über den Nebeneingang der GSS, um den Betrieb des Alterswohnheims möglichst nicht zu tangieren. Der eigentliche Zugang der GSS (direkt neben der Bushaltestelle) wird als Notausgang freigehalten.

 

Wie sieht es aus mit der Beschäftigung der Flüchtlinge? Ist zu befürchten, dass sie gelangweilt im Dorf herum gehen?

Der Kantonale Sozialdienst bietet in der Unterkunft und um die Unterkunft herum Beschäftigungsprogramme an, die in der Regel von den Bewohnern rege genutzt werden. Je nach Status der untergebrachten Personen finden bereits erste Integrationsmassnahmen statt, wie der Besuch von Deutschkursen. Willkommen sind auch Deutschkurse von Freiwilligen, die gerne besucht werden.