Mit der Adress-Nr. (auf Rechnung ersichtlich) können bei der Finanzabteilung zusätzliche Einzahlungsscheine bestellt werden
Wird Ihr Kind im Spital oder Geburtshaus geboren, werden zur Beurkundung der Geburt im Schweizerischen Personenstandsregister vom Zivilstandsamt gewisse Ausweise / Dokumente benötigt. Diese Unterlagen sind bei Eintritt ins Spital oder Geburtshaus der zuständigen Person (Hebamme etc.) abzugeben.
Nach der Geburt werden die Ausweise / Dokumente sowie die Erklärung über den Vor- und Familiennamen des Kindes zusammen mit der vom Spital / Geburtshaus ausgefüllten Geburtsanzeige an das für den Geburtsort zuständige Zivilstandsamt weitergeleitet. Bezüglich der zur Beurkundung der Geburt nötigen Dokumente informiert Sie gerne das Zivilstandsamt des Geburtsortes.
Kommt das Kind zu Hause zur Welt, so ist die Geburt innert 3 Tagen persönlich beim für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt anzumelden.
Die Anmeldung kann durch den Ehemann, die Mutter, die Hebamme bzw. den Arzt/die Ärztin, oder eine bei der Geburt anwesende Person erfolgen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so kann die Anmeldung durch den Vater nur dann erfolgen, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat oder es gleichzeitig mit der Anmeldung anerkennt. Für die Anmeldung der Hausgeburt ist die von der Hebamme vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige mitzubringen. Über die weiteren Dokumente, welche zur Beurkundung der Hausgeburt nötig sind, informiert Sie das Zivilstandsamt des Geburtsortes. Die anzeigepflichtige Person hat sich in jedem Fall mit einem Ausweis (Pass oder Identitätskarte) auszuweisen. Planen Sie eine Hausgeburt, empfehlen wir Ihnen, sich bereits vor der Geburt beim zuständigen Zivilstandsamt über die nötigen Dokumente zu informieren.
Die Hauptwohnsitzbescheinigung erhalten Sie bei der Einwohnerdiensten oder direkt über unsere Online-Dienste.
Gesuch um Steuerstundung an die Finanzabteilung stellen
Eine neue Identitätskarte können Sie bei unseren Einwohnerdiensten bestellen. Genaueres entnehmen Sie unseren Themen A-Z.
Für einen neuen Reisepass müssen sie nach Aarau zum Passamt. Genauere Informationen finden Sie hier.
Informieren Sie sich hier.
Der Verlust ist auf einer Schweizer Polizeidienststelle persönlich zu melden. Auf dem Polizeiposten wird eine Verlustanzeige ausgefüllt. Dafür ist ein persönlicher Ausweis mitzubringen.
|