Amtliche Feststellungen
Zuständige Abteilung: Betreibungsamt Dottikon / Dintikon Das Betreibungsamt wird gem. Aarg. ZPO § 215 beauftragt sogenannte amtliche Feststellungen vorzunehmen. Darunter versteht man, dass der Betreibungsbeamte am Ort der Streitsache auf Verlangen einen Befund über deren tatsächlichen Zustand aufnimmt, soweit dieser ohne besondere Fachkenntnisse festgestellt werden kann. Eine rechtzeitige Voranmeldung ist nötig.
Preis: Nach Zeitaufwand
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