Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständige Dienststelle: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis (neu seit 1.1.13) direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Bezirks Bremgarten bestellen.
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