Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, hat die Abmeldung innert 14 Tagen nach dem Wegzug zu erfolgen. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir zusätzlich:
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Ihren Wegzug über das online-Portal "eUmzug" zu melden. Folgender Link führt Sie direkt dorthin:
eUmzug Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, falls wir weitere Unterlagen oder Informationen für die Anpassung im Einwohnerregister benötigen sollten.
Wegzug ins Ausland Bei der Abmeldung ins Ausland ist eine Kontaktperson in der Schweiz anzugeben. Bitte melden Sie sich bei einem Wegzug ins Ausland
erst beim Steueramt, bevor Sie sich bei den Einwohnerdiensten abmelden.