Vorsorgeauftrag / Vollmacht
Zuständige Dienststelle: Bezirksgericht Bremgarten Vorsorgeauftrag Einen Vorsorgeauftrag benötigen Sie für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden. Dies kann zum Beispiel nach einem Unfall oder als Folge einer Erkrankung geschehen. Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer in diesem Fall Ihre Interessen vertreten soll. Der Vorsorgeauftrag umfasst drei Vertretungsbereiche. Sie können für jeden Bereich eine andere Vertretungsperson bestimmen oder eine Person mit allen drei Bereichen beauftragen (vgl. ZGB Art. 360ff).
Vollmacht Mit einer Vollmacht geben Sie einer anderen Person die Möglichkeit, Sie rechtsgültig zu vertreten. Dies kann in den verscheidensten Lebenssituationen Sinn machen (auch für die Vertretung bei Behördengängen). Sie finden untenstehend ein Beispiel einer Vollmacht. Gerne dürfen Sie dieses für Ihre eigenen Zwecke verwenden und anpassen. Dokument Vollmacht.docx (docx, 14.5 kB)
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