Verunreinigung der Bünz
Zuständige Dienststelle: Departement Bau, Verkehr und Umwelt Stellen Sie eine gravierende und ausserordentliche Verschmutzung der Bünz fest, so gilt folgendes Vorgehen: Rufen Sie an: 117 Gewässerverschmutzungen, Fischsterben 118 Ölunfälle, Chemieunfälle (wie im Brandfall) Wer meldet? Was ist geschehen? Wo ist der Unfall geschehen? (Ortsangabe) Wann ist was geschehen? Dokument Schadendienst.pdf (pdf, 77.3 kB)
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