Anmeldung Sie wohnen neu in Dottikon? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden und folgende Unterlagen einzureichen:
SchweizerInnen • Heimatschein
• Krankenkassenversicherungsnachweis
• Mietvertrag / Kaufvertrag / Untermietvertrag/ Bestätigung Vermieter
(Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Räume) • Falls verheiratet: Heiratsurkunde, Familienausweis oder Familienbüchlein
• Falls Alleinerziehend: Scheidungsurteil oder Trennungsurteil mit Sorgerechtsentscheid
• Falls minderjährige Kinder mitzuziehen: Familienbüchlein oder Geburtsurkunden
AusländerInnen (Zuzug innerhalb Kanton Aargau) • Ausländerausweis
• Gültiger Reisepass (bei EU/EFTA-Staaten Identitätskarte/Personalausweis ausreichend)
• Krankenkassenversicherungsnachweis
• Geburtsurkunde (woraus Elternnamen und Geburtsort ersichtlich sind)
• Mietvertrag / Kaufvertrag / Untermietvertrag / Bestätigung Vermieter
(Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Räume) • Falls verheiratet: Heiratsurkunde
• Falls getrennt oder geschieden: Scheidungsurteil oder Trennungsurteil
• Familienbüchlein oder Geburtsurkunden (oder äquivalentes Dokument)
Zusätzlich für Personen mit L-Ausweis:
• aktueller Arbeitsvertrag (oder aktuelle Bestätigung falls Arbeitsvertrag älter als 6 Monate)
Schweizerinnen und Schweizer sowie
Ausländer, die bereits im Kanton Aargau wohnhaft waren, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihren Zuzug über das online-Portal "eUmzug" zu melden. Folgender Link führt Sie direkt dorthin:
eUmzug. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, falls wir weitere Unterlagen oder Informationen für die Erfassung im Einwohnerregister benötigen sollten.
AusländerInnen (Zuzug aus einem anderen Kanton)
-> persönliche Anmeldung erforderlich!! • Ausländerausweis
• Gültiger Reisepass (bei EU/EFTA-Staaten Identitätskarte/Personalausweis ausreichend)
• Krankenkassenversicherungsnachweis
• Geburtsurkunde (woraus Elternnamen und Geburtsort ersichtlich sind)
• Mietvertrag / Kaufvertrag / Untermietvertrag/ Bestätigung Vermieter
(Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Räume) • Falls verheiratet: Heiratsurkunde
• Falls getrennt oder geschieden: Scheidungsurteil oder Trennungsurteil
• Familienbüchlein oder Geburtsurkunden (oder äquivalentes Dokument)
Zusätzlich für Personen mit L-Ausweis:
• aktueller Arbeitsvertrag (oder aktuelle Bestätigung falls Arbeitsvertrag älter als 6 Monate)
AusländerInnen (Zuzug aus dem Ausland)
-> persönliche Anmeldung erforderlich!! • Gültiger Reisepass (bei EU/EFTA-Staaten Identitätskarte/Personalausweis ausreichend)
• Krankenkassenversicherungsnachweis
(Falls bereits vorhanden. Spätestens nach 3 Monate Aufenthalt in der Schweiz muss der Nachweis bei den Einwohnerdiensten erbracht werden) • Arbeitsvertrag
• Geburtsurkunde (woraus Elternnamen und Geburtsort ersichtlich sind)
• Mietvertrag / Kaufvertrag / Untermietvertrag/ Bestätigung Vermieter
(Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Räume) • Falls verheiratet: Heiratsurkunde
• Falls getrennt oder geschieden: Scheidungsurteil oder Trennungsurteil
• Familienbüchlein oder Geburtsurkunden (oder äquivalentes Dokument)
Zusätzlich für Personen aus
Kroatien oder
Drittstaaten:
• Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung / Ermächtigung zur Visumserteilung