Heimatausweis
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste Dottikon Wer sich vorübergehend ausserhalb der Wohnsitzgemeinde aufhalten will, hat Anspruch auf einen Heimatausweis. Im Heimatausweis wird bestätigt, dass der Heimatschein bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes hinterlegt ist. Der Heimatausweis ist in der Regel befristet und muss nach Ablauf verlängert werden.
Personen mit Heimatausweis müssen sich bei der Gemeinde des Nebenwohnsitzes innerhalb von 14 Tagen persönlich anmelden und beim Wegzug wieder abmelden. Heimatausweise können über unsere Online-Dienste oder am Schalter der Einwohnerdienste bestellt werden. Preis: CHF 20.00 Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 29.0 kB).
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