Erbenverzeichnis
Zuständige Abteilung: Gemeindekanzlei Dottikon Das Erbenverzeichnis wird nach jedem Todesfall gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Nebst dem Erblasser werden die gesetzlichen Erben mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Wohnsitz und Adresse festgehalten. Das Erbenverzeichnis wird von Banken, Versicherungen und Dritten verlangt, damit die Zustelladresse der Erbenvertretung geregelt werden kann. Das Erbenverzeichnis ist nicht zu verwechseln mit der Erbbescheinigung. Dokument Gebühren Inventurwesen (pdf, 189.3 kB) Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 29.0 kB).
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