Aufnahme in das Ortsbürgerrecht
Zuständige Abteilung: Gemeindekanzlei Dottikon Wer Dottikon als seine Heimat betrachtet, an den Belangen der Ortsbürgergemeinde interessiert ist, mindestens 20 Jahre in Dottikon wohnhaft ist und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann in das Ortsbürgerrecht aufgenommen werden. Die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht setzt den Besitz des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde voraus. Das Ortsbürgerrecht von Dottikon gewährt den Berechtigten Anspruch auf Teilnahme an der Verwaltung und Nutzung des Ortsbürgergutes. Gerne beraten wir Sie bei Interesse persönlich am Schalter oder Telefon.
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