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28.02.2021 02:15:28
1. Meldepflicht
Jeder öffentliche Einzelanlass mit Wirtetätigkeit auf dem Gemeindegebiet von Dottikon ist mindestens 14 Tage vor der Durchführung der Gemeindekanzlei, 5605 Dottikon, mittels dem offiziellen Gesuchs- bzw. Meldeformular schriftlich mitzuteilen.
Die Gesuchseinreichung erfolgt mittels online-Formular des Lebensmittelinspektorates, welches dem Kanton elektronisch und der Gemeinde in Papierform abgegeben wird. Die Kleinhandelsbewilligung erhalten Sie von der Gemeinde des Veranstaltungsortes. Das Gesuchsformular ist am Ende dieser Seite verlinkt.
Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken, Spirituosen sowie von warmen und kalten Speisen ist unter folgenden Bedingungen, ohne Beizug einer Person mit Fähigkeitsausweis, gestattet:
Es müssen mindestens zwei alkoholfreie Getränke billiger angeboten werden, als das billigste alkoholhaltige Getränk in gleicher Menge.
2. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Gastgewerbegesetzes (GGG) sind einzuhalten:
Montag bis Freitag 05.00 bis 00.15 Uhr
Samstag 05.00 bis 02.00 Uhr
Sonntag/Feiertag 07.00 bis 00.15 Uhr
Für längere Öffnungszeiten ist bei der Gemeindekanzlei Dottikon mindestens 10 Tage vor dem Anlass mittels dem offiziellen Gesuchs- bzw. Meldeformular schriftlich ein Gesuch einzureichen.
An Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag wird der Wirtschaftsschluss auf 00:15 Uhr festgelegt. Gemäss GGG können an diesen Tagen Verlängerungen bewilligt werden.
3. Zusätzliche Bestimmungen
Dokument Merkblatt_Einzelanlasse_mit_Wirtetatigkeit.pdf (pdf, 267.0 kB)
Name | Laden |
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