Anmeldung / Zuzug
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste Dottikon Anmeldung Sie wohnen neu in Dottikon? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden und folgende Unterlagen einzureichen: SchweizerInnen Heimatschein Krankenkassenversicherungsnachweis Mietvertrag / Kaufvertrag / Untermietvertrag/ Bestätigung Vermieter (Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Räume) Falls verheiratet: Heiratsurkunde, Familienausweis oder Familienbüchlein Falls Alleinerziehend: Scheidungsurteil oder Trennungsurteil mit Sorgerechtsentscheid Falls minderjährige Kinder mitzuziehen: Familienbüchlein oder Geburtsurkunden AusländerInnen (Zuzug innerhalb Kanton Aargau) Ausländerausweis Gültiger Reisepass (bei EU/EFTA-Staaten Identitätskarte/Personalausweis ausreichend) Krankenkassenversicherungsnachweis Geburtsurkunde (woraus Elternnamen und Geburtsort ersichtlich sind) Mietvertrag / Kaufvertrag / Untermietvertrag / Bestätigung Vermieter (Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Räume) Falls verheiratet: Heiratsurkunde Falls getrennt oder geschieden: Scheidungsurteil oder Trennungsurteil Familienbüchlein oder Geburtsurkunden (oder äquivalentes Dokument) Zusätzlich für Personen mit L-Ausweis: aktueller Arbeitsvertrag (oder aktuelle Bestätigung falls Arbeitsvertrag älter als 6 Monate) Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländer, die bereits im Kanton Aargau wohnhaft waren, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihren Zuzug über das online-Portal "eUmzug" zu melden. Folgender Link führt Sie direkt dorthin: eUmzug. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, falls wir weitere Unterlagen oder Informationen für die Erfassung im Einwohnerregister benötigen sollten. AusländerInnen (Zuzug aus einem anderen Kanton) -> persönliche Anmeldung erforderlich!! Ausländerausweis Gültiger Reisepass (bei EU/EFTA-Staaten Identitätskarte/Personalausweis ausreichend) Krankenkassenversicherungsnachweis Geburtsurkunde (woraus Elternnamen und Geburtsort ersichtlich sind) Mietvertrag / Kaufvertrag / Untermietvertrag/ Bestätigung Vermieter (Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Räume) Falls verheiratet: Heiratsurkunde Falls getrennt oder geschieden: Scheidungsurteil oder Trennungsurteil Familienbüchlein oder Geburtsurkunden (oder äquivalentes Dokument) Zusätzlich für Personen mit L-Ausweis: aktueller Arbeitsvertrag (oder aktuelle Bestätigung falls Arbeitsvertrag älter als 6 Monate) AusländerInnen (Zuzug aus dem Ausland) -> persönliche Anmeldung erforderlich!! Gültiger Reisepass (bei EU/EFTA-Staaten Identitätskarte/Personalausweis ausreichend) Krankenkassenversicherungsnachweis (Falls bereits vorhanden. Spätestens nach 3 Monate Aufenthalt in der Schweiz muss der Nachweis bei den Einwohnerdiensten erbracht werden) Arbeitsvertrag Geburtsurkunde (woraus Elternnamen und Geburtsort ersichtlich sind) Mietvertrag / Kaufvertrag / Untermietvertrag/ Bestätigung Vermieter (Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Räume) Falls verheiratet: Heiratsurkunde Falls getrennt oder geschieden: Scheidungsurteil oder Trennungsurteil Familienbüchlein oder Geburtsurkunden (oder äquivalentes Dokument) Zusätzlich für Personen aus Kroatien oder Drittstaaten: Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung / Ermächtigung zur Visumserteilung
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