Parkkarte für gehbehinderte Personen
Zuständige Dienststelle: Strassenverkehrsamt Aargau Für die Ausstellung einer Parkkarte für Gehbehinderte ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau zuständig. Das Gesuchsformular finden Sie hier. Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist zwingend mit der ärztlichen Bescheinigung beim Strassenverkehrsamt Aargau einzureichen. Für die Verlängerung der Bewilligung ist erneut ein Gesuch zu stellen. Die Parkkarte wird auf ein Kontrollschild ausgestellt.
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