Das erste halbe Jahr ist wie im Flug vergangen und Sie hatten es bisher bestimmt noch keine Sekunde langweilig…
und wenn doch, nahm es Ihnen bis jetzt niemand übel, wenn Sie nicht als erstes an die Steuererklärung dachten. Ab dem 30. Juni 2025 ändert das bis zu einem gewissen Grad, denn bis dahin können Sie Ihre Steuererklärung noch ohne Fristverlängerungsgesuch einreichen.
Falls Ihnen die verbleibenden Tage für die Steuererklärung nicht reichen, haben Sie die Möglichkeit, unter www.ag.ch/steuern um Fristverlängerung zu ersuchen. Bei Nichtabgabe der Steuererklärung innerhalb der Fristen werden im Kanton Aargau für die erste Mahnung eine Gebühr von CHF 35 und für die zweite Mahnung eine Gebühr von CHF 50 erhoben.