Aktuelles

Inbetriebnahme der GSS geschützten Sanitätshilfsstelle in Dottikon als temporäre Notunterkunft für Flüchtlinge; Antworten auf häufig gestellte Fragen

Inbetriebnahme der GSS geschützten Sanitätshilfsstelle in Dottikon als temporäre Notunterkunft für Flüchtlinge; Antworten auf häufig gestellte Fragen

Der Kantonale Sozialdienst (KSD) nimmt in teilweiser Anwendung der Verordnung über die Be-wältigung sozialer Notstände betreffend schutzsuchende Personen (VBNS; § 3 und § 4 Abs. 1) in Dottikon ab 1. Juli 2024 die siebte unterirdische Notunterkunft in Betrieb. Diese wird in der Ge-schützten Sanitätshilfsstelle (GSS) in Dottikon realisiert und bietet Platz für 150 Geflüchtete.
Baubewilligungen

Baubewilligungen

Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt: Roland Michel, Dottikon,Neubau Solaranlage an die Südwestfassade, ...
Hundetaxe 2024

Hundetaxe 2024

Gestützt auf § 16 des Hundegesetzes ist für jeden mehr als drei Monate alten, in Dottikon gehaltenen Hund, eine ...
Notunterkunft für Geflüchtete in Dottikon

Notunterkunft für Geflüchtete in Dottikon

Der Kantonale Sozialdienst (KSD) nimmt in teilweiser Anwendung der Verordnung über die Be-wältigung sozialer Notstände betreffend schutzsuchende Personen (VBNS; § 3 und § 4 Abs. 1) in Dottikon ab 1. Juli 2024 die siebte unterirdische Notunterkunft in Betrieb. Diese wird in der Ge-schützten Sanitätshilfsstelle (GSS) in Dottikon realisiert und bietet Platz für 150 Geflüchtete.