Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen sind aufgefordert, überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,5 Meter über Strassen und 2,5 Meter über Gehwegen zurückzuschneiden. Wegen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken usw. an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,8 bis 3,0 Metern gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen.

Strassenlampen und Verkehrssignaltafeln dürfen nicht überwachsen sein. Damit die Strassenreinigungsarbeiten nicht behindert werden, müssen Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freigehalten werden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Eigentümer von sicht- und verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.

Danke für Ihre verständnisvolle Mithilfe für die Sicherheit.

GEMEINDERAT DOTTIKON