Bauherrschaft: Reto und Evelyn Furter, Hofmattstrasse 35, 5605 Dottikon

Bauobjekt: Asphaltierung Vorplatz, Hofeinfahrt, Verladeplatz

Ortslage: Assek. Nr. 1018, Parzellen Nr. 1034, Hofmattstrasse 35, 5605 Dottikon

Zusatzbewilligungen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau (ausserhalb Baugebiet)

Öffentliche Auflage vom 04.09.2026 bis 05.10.2026 bei der Abteilung Bau und Planung Dottikon.
Allfällige Einwendungen sind im Doppel, während der Auflagefrist dem Gemeinderat, 5605 Dottikon, einzureichen.
Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

GEMEINDERAT DOTTIKON

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.