Bauherrschaft: SZ-Automotive GmbH, Friedhofstrasse 6, 5610 Wohlen

Grundeigentümer: Die Anlagestiftung DAI, Kirchweg 8, 8008 Zürich

Bauobjekt: Anbringen neuer Werbeelemente

Ortslage: Gebäude Assek. Nr. 518, Parzellen Nr. 1262, Wohlerstrasse 51, 5605 Dottikon

Zusatzbewilligungen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau

Öffentliche Auflage vom 30.12.2022 bis 30.01.2023 bei der Abteilung Bau und Planung Dottikon.

Allfällige Einwendungen sind im Doppel, während der Auflagefrist dem Gemeinderat, 5605 Dottikon, einzureichen. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

 

GEMEINDERAT DOTTIKON

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.