Wir möchten Vermieter und Logisgebende daran erinnern, dass die Drittmeldepflicht im Register- und Meldegesetz (RMG) des Kantons Aargau klar geregelt ist. Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten bzw. insgesamt 3 Monate innerhalb eines Jahres Logis gewähren, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden. Meldepflichtig sind auch Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.
Wir bitten die Vermieter und Logisgeber daher, sämtliche künftige Änderungen in ihren Liegenschaften entweder über das Portal Drittmeldung (https://drittmeldung.ch) oder per E-Mail an die einwohnerdienste@dottikon.ch zu melden.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Engagement.