Forsthaus Dottikon
Forsthaus Dottikon
Das Forsthaus gehört der Ortsbürgergemeinde Dottikon und kann gemietet werden.
Die Hütte im Dottiker Wald ist ideal um….
- ein Familienfest zu halten…
- Überraschungspartys zu geben…
- Ein gemütliches Wochenende zu haben….
- oder was Ihnen auch immer einfällt
Allgemeine Bestimmungen
Geeignet für Anlässe wie:
- Kinder-Geburtstage
- Taufe, Kommunion, Firmung, Konfirmation
- Weihnachtsfeier
- Ehrung, Pensionsantritt
- Vernissagen
- Jubiläen
- Firmenevent
Nicht vermietet wird beispielsweise für:
- Polterabende
- Unbeaufsichtigte Geburtstage von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (i.d.R. von 16-30 Jahren)
- Saufgelage und dergleichen
- Schulabschlussfeiern
- Kommerzielle Anlässe jeglicher Art
Mietbedingungen
Der Mietpreis beträgt pauschal CHF 280.00. Der Mietpreis wird mit der Buchungsanfrage erhoben (Kreditkarte / Twint).
In der Miete enthalten ist die Nutzung des Hauses inkl. Toiletten, Küche und Geschirr, die Nutzung des Vorplatzes und der Feuerstelle. Ebenfalls inklusive ist Feuerholz, Wasser und Strom. Weiter dürfen andere Nutzer der Feuerstelle weggewiesen werden.
Das Haus ist ausgerüstet mit Geschirr und Besteck für rund 30 Personen, einer Aussen-Grillstelle, einem Cheminée, einer Geschirrabwaschmaschine und einem Kühlschrank für Getränke. Es hat keine Kaffeemaschine.
Benützungsregeln:
- Es dürfen keine Stühle und Tische ins Freie getragen werden (hierfür hat es spezielle Festbänke).
- Der Waldbestand und die Aussenanlagen sind in jeder Beziehung zu schonen.
- In der Umgebung dürfen keine Feuer gemacht werden.
- Es ist verboten Feuerwerke abzuschiessen.
- Das Betreiben von Musikanlagen im Freien ist verboten.
- Es dürfen keine Nägel in die Wände geschlagen werden.
- Vor Verlassen des Forsthauses sind die Fensterläden zu schliessen, ebenso die Türen.
- Holz spalten ist im Forsthaus verboten.
Übernahme- und Übergabeprozess
Mit der Buchungsbestätigung wird die Telefonnummer des Forsthauswartes bekannt gegeben. Die Details zur Übernahme und Rückgabe sind bilateral zu vereinbaren. Grundsätzlich gilt:
Haus Übernahme ab 10.00 Uhr am Tag der Nutzung
Haus Abgabe um 07.00 Uhr am Folgetag
Nach jeder Benützung sind vom Mieter zu reinigen und in sauberer Ordnung zu hinterlassen:
- Hausräume und Umgebung des Forsthauses (besenrein)
- Tische, Kücheneinrichtung, Essbestecke, Gläser und Geschirr
- Toiletten
Übermässiger Reinigungs- und allfälliger Instandstellungsaufwand wird dem Mieter/der Mieterin nachträglich in Rechnung gestellt.
Stornierung
Für die Stornierung der Buchung gelten folgende Bedingungen:
- Bis und mit 2 Wochen vor dem Anlass: Rückerstattung des gesamten Mietbetrages
- Ab zwei Wochen vor dem Anlass: Rückerstattung von CHF 120 der Miete
- Bei Stornierung von Seiten Vermieterin in Folge Missachtung der Ausschlusskriterien*: Rückerstattung von CHF 200
*Ausschlusskriterien: Polterabende, unbeaufsichtigte Geburtstage von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Schulabschlussfeiern oder ähnliche Anlässe, die in Saufgelage und Vandalismus ausarten können.
Kontakt
Deari Lirim
Hüttenwart Forsthaus