Wie bereits in der Ausgabe vom 30. Mai 2025 publiziert, haben sich, bis auf den einen Sitz im Wahlbüro, für alle zur Wahl stehenden
Behörden und Kommissionen mindestens eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Wahl angemeldet.

Wenn nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten nominiert werden, als Sitze zu vergeben sind, kommt eine stille Wahl zustande.
In allen anderen Fällen erfolgt die Urnenwahl.

Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Die entsprechende Urnenwahl ist auf den 28. September 2025 angesetzt.

Die Frist zur Eingabe von Wahlanmeldungen läuft noch bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr.
Bis dahin hat jeder wahlberechtige Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin die Möglichkeit, sich für ein Amt nominieren zu lassen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Dottikon heruntergeladen werden.