Gestützt auf § 16 des Hundegesetzes ist für jeden mehr als drei Monate alten, in Dottikon gehaltenen Hund, eine jährliche Hundetaxe von CHF 120.00 zu entrichten. Die Hundetaxe wird den Hundehalterinnen und Hundehalter anfangs Mai 2022 in Rechnung gestellt.
Anmeldung
Alle Hunde im Alter ab 3 Monaten sind meldepflichtig. Hundehalter, welche
einen neuen Hund halten, sind aufgefordert, den Hund bei den Einwohnerdiensten Dottikon anzumelden. Dabei sind folgende Dokumente einzureichen:
- Hundeausweis (Kreditkartenformat, Aussteller: AMICUS) oder Heimtierpass
- Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden
- Halteberechtigung für einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential.
Befreiung von der Hundetaxe
Von der Hundetaxe befreit sind Rettungs-, Lawinen-, Blindenführ-, Behinderten-, Schweiss- und Diensthunde mit entsprechendem Ausweis (gemäss § 22 der Hundeverordnung). Die Hunde müssen aber dennoch registriert werden. Halterinnen und Halter solcher Hunde sind von der Bezahlung der Hundetaxe befreit, melden dies jedoch den Einwohnerdiensten, unter Beilage einer Kopie des entsprechenden Ausweises.
Abmeldung Ihres Hundes
Sollte Ihr Hund verstorben sein oder hat ein Halterwechsel stattgefunden, so melden Sie dies bitte ebenfalls den Einwohnerdiensten Dottikon. So kann eine entsprechende Mutation im Hunderegister vorgenommen werden und Ihnen wird nicht unnötig eine Rechnung zugestellt.
Besten Dank für die entsprechenden Meldungen bis spätestens 20. April 2022.