Gestützt auf das Jagdgesetz und die Jagdverordnung des Kantons Aargau macht der Gemeinderat Dottikon alle Hundehalterinnen und Hundehalter darauf aufmerksam, dass ab dem 1. April und bis zum 31. Juli alle Hunde im Wald sowie am Waldrand an der Leine zu führen sind.

Es sind täglich Dutzende von „Hündelern“ in den Wäldern unterwegs, welche ihre Hunde frei laufen lassen und dadurch für das Wild eine dauernde Beunruhigung darstellen. Grössere Hunde können auch Wild zur Strecke bringen, so findet die Jagdgesellschaft Wohlen jedes Jahr von Hunden gejagte und gerissene Rehe.

Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen. Alle Hundehalter sind somit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern.

Weiter ist es gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde Dottikon verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Auch auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen gilt die Leinenpflicht.