In den Wochen 27 und 28 werden die ersten Mahnungen bei Nichtabgabe der Steuererklärung 2022 erstellt. Dabei wird folgende Gebühr erhoben:

  • Erste Mahnung: CHF 35.00
  • zweite Mahnung: CHF 50.00

Wir bitten alle säumigen Steuerpflichtigen, die Steuererklärung bis am 30. Juni 2023 abzugeben oder unter www.ag/steuern eine entsprechende Fristverlängerung zu beantragen. Per Mail an steuern@haegglingen.ch oder per Telefon unter 056 616 60 22 kann ebenfalls eine Fristverlängerung verlangt werden. Danke für Ihre Mitarbeit.

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.