In den Wochen 27 und 28 werden die ersten Mahnungen bei Nichtabgabe der Steuererklärung 2022 erstellt. Dabei wird folgende Gebühr erhoben:

  • Erste Mahnung: CHF 35.00
  • zweite Mahnung: CHF 50.00

Wir bitten alle säumigen Steuerpflichtigen, die Steuererklärung bis am 30. Juni 2023 abzugeben oder unter www.ag/steuern eine entsprechende Fristverlängerung zu beantragen. Per Mail an steuern@haegglingen.ch oder per Telefon unter 056 616 60 22 kann ebenfalls eine Fristverlängerung verlangt werden. Danke für Ihre Mitarbeit.