An der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Juni 2025 sowie der obligatorische Referendumsabstimmung hat die Mehrheit
der Stimmberechtigten der Teilrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. Durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres
des Kantons Aargau wurde die neue Gemeindeordnung genehmigt und ist per 1. Dezember 2025 in Kraft getreten.

 

Mit der Teilrevision wird neu die Zuständigkeit für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts dem Gemeinderat Dottikon übertragen.
Ab sofort werden sämtliche Einbürgerungsgesuche zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechts dem Gemeinderat Dottikon zur
Beschlussfassung unterbreitet.