Mitte Februar 2022 werden die provisorischen Rechnungen für die Einkommens und Vermögenssteuern 2022 verschickt. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird verzinst. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen.

Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2022 beträgt der Zinssatz analog des Vorjahres 0,1 %. Vorauszahlungszinse sind steuerfrei. Der Verzugszins beträgt 5,1 % für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden.

Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Bei Fragen steht auch die für den Steuerbezug zuständige Abteilung Finanzen Dottikon I Hägglingen gerne zur Verfügung.