Mit Erstellung des neuen Personalreglements, welches per 1. Januar 2024 in Kraft trat, wurde im Anhang ll die Entschädigungen für Funktionäre, Kommissionen, Stundenlöhne und Spesen festgelegt.

Dieser Anhang ist jeweils zu Beginn einer neuen Amtsperiode zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Der Gemeinderat hat in diesem Zuge die Pauschalentschädigung der Finanzkommission von CHF 1’800 für die Mitglieder auf CHF 2’000 und für den Präsidenten von CHF 2’000 auf CHF 2’400 erhöht. Weiter hat der Gemeinderat die Pauschale der Forst- und Ortsbürgerkommissionsmitglieder auf je CHF 100 festgesetzt.

Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung Dottikon, welche an Kommissionssitzungen teilnehmen, rechnen ihre Teilnahme an den Kommissionssitzungen in Anwendung von § 8 Abs. 2 der Arbeitszeitverordnung über die ordentliche Arbeitszeit ab. Die Auszahlung von Sitzungsgeld ist nicht vorgesehen.

Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für den Einsitz in die ständigen Kommissionen (bspw. Baukommission, Musikschulkommission, Jugendkommission, Forst- und Ortsbürgerkommission) keine zusätzlichen Sitzungsgelder ausgerichtet. Für die Umsetzung von Projekten kann der Gemeinderat eigene Kommissionen einberufen. Diese werden separat, das heisst zusätzlich zur Pauschalentschädigung entschädigt.