Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Frau Jennifer Corrente wurde im Jahre 1970 in Liberia geboren. Ihr Sohn David Corrente wurde im Jahre 2006 in der Schweiz geboren und ist italienischer Staatsangehöriger. Ihre Tochter Sarah Corrente wurde im Jahre 2008 in der Schweiz geboren und ist ebenfalls italienische Staatsangehörige Die Familie Corrente ist an der Plattenstrasse 10 in Dottikon wohnhaft.

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.

Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung zur Antragstellung an die nächste Gemeindeversammlung einfliessen lassen.