Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Herr Antonio Stellato wurde im Jahre 1979 in Italien geboren und ist nun seit einigen Jahren mit seiner Frau Adriana Stellato in der Gemeinde Dottikon wohnhaft. Frau Stellato wurde im Jahre 1982 geboren und ist Staatsangehörige von Brasilien. Ihr gemeinsamer Sohn Vincenzo Stellato wurde im Jahre 2016 in der Schweiz geboren und ist ebenfalls italienischer Staatsangehöriger. Die Familie Stellato ist am Moosweg 13 in Dottikon wohnhaft.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.
Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung zur Antragstellung an die nächste Gemeindeversammlung einfliessen lassen.