Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.

Folgende Person hat bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Frei Milica​ wurde im Jahre 1996 in Serbien geboren. Sie lebt nun seit einigen Jahren am Moosweg 5 in Dottikon. Sie ist serbische Staatsangehörige.

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.

Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung zur Antragstellung an die nächste Gemeindeversammlung einfliessen lassen.