Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Girardi Remollino Morena wurde im Jahre 1982 in Aarau AG geboren. Ihr Sohn, Remollino Manuel, wurde im Jahr 2008 in Italien geboren. Ihr zweiter Sohn, Remollino Elia, wurde im Jahr 2012 in Italien geboren. Sie sind nun seit einigen Jahren am Moosweg 9 wohnhaft.

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.

Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung zur Antragstellung an die nächste Gemeindeversammlung einfliessen lassen.