Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Der Familienvater Duran Isbilir wurde im Jahre 1979 in der Schweiz geboren. Er ist nun seit einigen Jahren mit seinen beiden Kindern in der Gemeinde Dottikon wohnhaft. Sein Sohn Evrim Isbilir wurde im Jahre 2016 in der Schweiz geboren. Seine Tochter Evin Isbilir wurde im Jahre 2013 ebenfalls in der Schweiz geboren. Sie sind türkische Staatsangehörige. Die Familie Isbilir ist an der Wohlerstrasse 20 in Dottikon wohnhaft.

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.

Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung zur Antragstellung an die nächste Gemeindeversammlung einfliessen lassen.