Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Lehmann Ina Patricia wurde im Jahre 1978 in Deutschland geboren. Ihr Mann, Lehmann Sven, wurde im Jahre 1970 ebenfalls in Deutschland geboren. Sie sind nun seit einigen Jahren mit ihrem Sohn an der Querstrasse 5 wohnhaft. Ihr Sohn, Lehmann Felix, wurde im Jahre 2014 in Aarau AG geboren.

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.

Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung zur Antragstellung an die nächste Gemeindeversammlung einfliessen lassen.