Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Shabani Driton wurde im Jahre 1975 in Kosovo geboren. Seine Frau, Shabani Dashurije wurde im Jahre 1977 ebenfalls in Kosovo geboren. Sie sind nun seit einigen Jahren mit ihren Kindern an der Ammerswilerstrasse 17B wohnhaft. Ihr Sohn Eldrin Shabani wurde im Jahr 2011 in Muri AG geboren. Ihre erste Tochter, Erina Shabani ,wurde im Jahr 2008 in Aarau AG geboren. Shabani Erona wurde im Jahre 2011 in Muri AG geboren.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.
Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung zur Antragstellung an die nächste Gemeindeversammlung einfliessen lassen.