Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Shala Florina wurde im Jahre 1994 in Zürich ZH geboren. Ihr Mann, Shala Besart, wurde im Jahre 1992 in Kosovo geboren. Sie sind nun seit einigen Jahren mit ihren Kindern am Moosweg 13 wohnhaft. Ihre erste Tochter, Shala Alea, wurde im Jahre 2016 in Baden AG geboren. Ihre zweite Tochter, Shala Ayana, wurde im Jahre 2020 in Muri AG geboren. Ihr Sohn, Shala Lion, wurde im Jahre 2022 in Muri AG geboren.

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.

Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung zur Antragstellung an die nächste Gemeindeversammlung einfliessen lassen.