Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Sibahtu Biniam wurde im Jahre 1986 in Eritrea geboren. Seine Tochter, Biniam Sibahtu Miriam, wurde im Jahr 2019 in Uganda geboren. Sein Sohn, Sibahtu Nathan, wurde im Jahr 2021 in Baden AG geboren. Sie sind nun seit einigen Jahren am Lindenweg 1A wohnhaft.

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.

Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung zur Antragstellung an die nächste Gemeindeversammlung einfliessen lassen.