Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Sojeva Hysenaj Albina wurde im Jahre 1988 in Kosovo geboren. Ihr Mann, Hysenaj Bujar wurde im Jahre 1986 ebenfalls in Kosovo geboren. Sie sind nun seit einigen Jahren mit ihren Kindern am Moosweg 9 wohnhaft. Ihr Sohn Hysenaj Klevis wurde im Jahr 2017 in Aarau AG geboren. Und ihre Tochter Hysenaj Alea wurde im Jahr 2021 ebenfalls in Aarau AG geboren.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.
Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung zur Antragstellung an die nächste Gemeindeversammlung einfliessen lassen.