Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Sonetto Concetta wurde im Jahre 1995 in Aarau AG geboren. Sie ist nun seit einigen Jahren mit Ihrem Mann und Ihren Kindern an der Bachstrasse 13b wohnhaft. Ihr Sohn Luongo Vincent Gabriel wurde im Jahr 2019 in Aarau AG geboren. Ihr Sohn Luongo, Mattia Leandro wurde im Jahre 2020 in Aarau AG geboren und ihre Tochter Luongo Aurora Luana wurde im Jahr 2024 ebenfalls in Aarau AG geboren.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.
Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung zur Antragstellung an die nächste Gemeindeversammlung einfliessen lassen.