Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass –wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.
Folgende Person hat bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Herr Zulfi, Sejdini wurde im Jahre 1993 in der Schweiz geboren und ist an der Rosenstrasse 2 in Dottikon wohnhaft. Er ist nordmazedonischer Staatsangehöriger.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.
Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung zur Antragstellung an die nächste Gemeindeversammlung einfliessen lassen.