Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.

Folgende Person hat bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Name/Vorname: Bendzko, Olena
Geschlecht: weiblich
Geburtsjahr: 1970
Heimatstaat: Ukraine
Postadresse: Alte Hägglingerstrasse 43, 5605 Dottikon

Jede Person kann innert 30 Tagen ab der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.

Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.