Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Juni 2025 sind nach Ablauf der Referendumsfrist vom Montag, 4. August 2025 in Rechtskraft erwachsen.
Davon ausgenommen ist der Beschluss über die Ergänzung der Gemeindeordnung betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts bei ordentlichen Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen an den Gemeinderat. Dieser Beschluss untersteht gemäss § 33 Abs. 2 lit. a) des Gemeindegesetzes der Urnenabstimmung (obligatorisches Referendum).
Diese findet am 28. September 2025 statt.