In der Ausgabe des Generalanzeigers vom 13. April 2023 äussert sich Alt-Gemeinderat Sievi Caviezel zur bevorstehenden Referendumsabstimmung vom 18. Juni 2023. Neben seinen sachlichen Argumenten, über die man geteilter Meinung sein kann, behauptet Sievi Caviezel erneut, dass demokratische Grundrechte ausser Kraft gesetzt wurden, dass eine Planung ohne Genehmigung der Gemeindeversammlung vorgenommen wurde und dass der Gemeinderat autokratisch einen Planungsentscheid gefällt habe. Diverse Unwahrheiten werden nicht wahrer durch Wiederholungen. Der Gemeinderat weist die Anschuldigungen entschieden zurück.
Der Gemeinderat hat, wie bei anderen Erschliessungs- und Sanierungsprojekte (z. B. Sanierung Heuerweg oder Sanierung Schulhaus Risi) auch, eine Vorlage ausgearbeitet, um danach der Gemeindeversammlung einen entsprechenden Antrag bzw. Kredit für die Umsetzung zu beantragen. Alt-Gemeinderat Caviezel sollte dieses normale Vorgehen eigentlich bekannt sein. Die Mittel für die Planung wurden im Rahmen des Budgets von der Gemeindeversammlung im Rahmen des üblichen Ablaufs genehmigt.
Die Wahrung der demokratischen Grundrechte ist dem Gemeinderat ein äusserst grosses Anliegen. Hierzu gehört auch die Meinungs- und Informationsfreiheit (vgl. Art. 16 Bundesverfassung). Der Gemeinderat hat die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Rahmen einer Infoveranstaltung über das Revitalisierungsprojekt und auch über den Ersatzbau der Brücke informiert. Weiter konnten sich die Stimmberechtigten in der Einladungsbroschüre und der öffentlichen Auflage zur Gemeindeversammlung vom letzten November ausführlich über den Kreditantrag Tieffurt-Brücke informieren. Jeder hatte die Möglichkeit, sich vor und während der Versammlung, eine Meinung zu bilden und entsprechend darüber abzustimmen. Nachdem an der Versammlung ein Rückweisungsantrag zurückgewiesen und der Kredit genehmigt wurde, kam fristgerecht ein Referendum zustande. Damit haben nun alle Stimmberechtigten der Gemeinde die Möglichkeit, dem Kreditantrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Die Wahrung der demokratischen Grundrechte ist vollständig gewährleistet!
Auf der sachlichen Ebene betrachtet, geht es bei dem hier strittigen Kreditantrag, über den nun die gesamte Stimmbevölkerung abstimmen darf, um einen Entscheid im herkömmlichen Sinne. Es müssen Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden und je nach Gewichtung der Argumente kann jeder und jede Einzelne zum einen oder anderen Schluss kommen. Kurz; man kann zwischen verschiedenen Alternativen wählen. Im Sinne der Meinungs- und Informationsfreiheit ist das ein wichtiger Prozess für das Funktionieren unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Der Gemeinderat freut sich auf eine offene und faire Debatte. Die Demokratie in Dottikon lebt!