Immer wieder muss das Wahlbüro Wahl- und Abstimmungszettel für ungültig erklären, weil der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben ist oder weil dieser mit den Stimmzetteln zusammen ins Stimmzettelcouvert verpackt wurde. Hinzu kommen noch all die Stimmcouverts, die in den Tagen nach dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

Damit auch Ihre Stimme zählt, prüfen Sie Ihre Abstimmungsroutine auf folgende Punkte:

Das Ausfüllen des Wahl-/Abstimmungszettels:

  • Füllen Sie die Wahl- und Abstimmungszettel am besten mit schwarzem oder blauem Kugelschreiber aus und schreiben Sie klar und deutlich.
  • Falls Sie eine oder mehrere Fragen, über die abgestimmt wird, nicht beantworten möchten, können Sie den Stimmzettel dort leer lassen. Der Stimmzettel wird dadurch nicht ungültig, sondern gilt bzgl. dieser Vorlage als leerer Stimmzettel.
  • Fehler korrigieren Sie durch sauber streichen und richtiges nochmaliges hinschreiben!

Die Stimmabgabe:

  • Legen Sie die ausgefüllten (oder leer gelassenen) Stimm- und Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis und legen Sie diesen zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Abstimmungskuvert (2-Weg-Kuvert).
  • Der Stimmrechtsausweis ist dabei so ins Fensterkuvert zu legen, dass die Adresse der Gemeindekanzlei sichtbar ist.

Per Post bis spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag in einen Briefkasten der Post.

Bei der Gemeinde bis spätestens am Abstimmungssonntag vor der Urnenschliessung um 10:00 Uhr direkt in den dafür vorgesehenen Gemeindebriefkasten.

An der Urne am Abstimmungssonntag im Wahllokal beim Gemeindehaus zwischen 9:00 und 10:00 Uhr