Der Gemeinderat erinnert daran, dass die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2022 Ende Oktober 2022 zur Zahlung fällig sind. Im November werden die noch offenen Steuern gebührenpflichtig gemahnt (Mahngebühr CHF 35.00).

Ab 1. November 2022 werden auf offenen Beträgen Verzugszinsen von 5,1 Prozent erhoben, zudem können Ausstände ohne weitere Vorankündigung betrieben werden (Mahngebühr CHF 100.00).

Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch oder zu tief sein, ist mit der Abteilung Steuern Hägglingen | Dottikon (Tel. 056 616 60 22 oder steuern@haegglingen.ch) Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich. Wer die Steuern nicht vollständig bis zum 31. Oktober 2022 bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen Dottikon | Hägglingen (Telefon 056 616 61 10 oder finanzen@dottikon.ch) zu melden, damit eine Verlängerung der Zahlungsfrist oder ein Ratenzahlungsplan ausgearbeitet werden kann.

Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2022 0,1 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2022 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.