Ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Leben Sie als Kind ausländischer Eltern in der Schweiz? Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen? Oder sogar hier geboren und aufgewachsen? Dann ist die Schweiz Ihre neue Heimat geworden. Was in der Politik Ihrer Wohngemeinde, Ihres Kantons und der ganzen Schweiz passiert, betrifft auch Ihre Lebensumstände.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllt sein:
- Niederlassungsbewilligung C
- Insgesamt 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesuchseinreichung (Doppelzählung zwischen 8. und 18. Lebensjahr)
- Insgesamt 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Aargau
- 3 Jahre bis zur Gesuchstellung ununterbrochener Wohnsitz in Dottikon
- Eingliederung in schweizerische und aargauische Verhältnisse
- Vertrautheit mit schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
- Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
- Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse
- Die Bewerberin oder der Bewerber muss in Deutsch mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B1 und schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem
Referenzniveau A2 des Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die gesuchstellende Person Deutsch in Wort und Schrift beherrscht (Muttersprache), während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in Deutsch besucht hat oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in Deutsch abgeschlossen hat.
Die Unterlagen für die ordentliche Einbürgerung können beim Schalter der Gemeindekanzlei Dottikon bezogen werden.
Weitere Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie hier.
Erleichterte Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird durch das SEM zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.
Gesuchsformulare können beim SEM oder bei der Gemeindekanzlei Dottikon bezogen werden. Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer
Sie sind bereits SchweizerbürgerIn und möchten das Gemeindebürgerrecht von Dottikon erwerben? Für weitere Informationen besuchen Sie bitte folgender Link.
Dokumente
» Merkblatt (pdf, 46.4 kB)
» Verfahrensablauf ordentliche Einbürgerung (pdf, 15.4 kB)