Ab dem 1. Januar 2026 wird die SVA-Zweigstelle der Gemeinde Dottikon wieder durch die eigene Verwaltung geführt. Die Aufgaben
werden künftig von den Sozialen Diensten Dottikon übernommen.

Die Gemeindezweigstelle dient als Anlaufstelle für die Bevölkerung in allen Fragen rund um die AHV, IV und Ergänzungsleistungen.
Sie bietet Beratung und Mithilfe beim Ausfüllen der Formulare an.
Hintergrund dieses Wechsels ist eine kantonale Gesetzesänderung: Seit dem 1. Januar 2024 werden die Kosten für den Betrieb
der SVA-Zweigstellen nicht mehr vom Bund vergütet, sondern von den Gemeinden getragen.
Da die Gemeinde Dottikon über das nötige Fachpersonal verfügt, wird die Führung der Zweigstelle neu intern organisiert.

Für die Bevölkerung ändert sich dadurch wenig: Die SVA-Zweigstelle steht weiterhin für Auskünfte und Unterstützung bei Fragen
zur Verfügung – neu einfach bei den Sozialen Diensten Dottikon.

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.